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1214 Dezember 30. apud Olomuc.

3. kal. Jan.

Premysl., König von Böhmen, bestätigt die Aussetzung von Freudenthal zu deutschem Rechte, das bisher in Böhmen und Mähren ungewohnlich und ungebraucht sei, durch seinen Bruder Wladislaw von Mähren. Diese "neue und gute Einrichtung" solle unverletzt fortbestehen und die Bürger den Zehnten vom Zolle und den Metallen im Umkreise von 4 Meilen haben, so lange er und sein Bruder leben.

Unter den Z. dominus Boleslaus de Opul, (bisher ganz unbekannt, vielleicht ein jüngerer Sohn Mesko's I.), Bolezlaus nepos noster, Vitco castellanus de Gradech (Grätz).


Aus einer Bestätigung von 1233 bei Boczek cod. dipl. Morav. II. 68. Erben I. 253, wo jedoch die unreduzirte Jahreszahl 1214 heissen muss.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.